bAV · Förderung

Wo die Förderhebel der bAV tatsächlich greifen.

Kaum ein anderes Vorsorgeprodukt bringt einen vergleichbar dichten Förderrahmen mit. Die volle Wirkung entsteht aber nur, wenn staatliche Steuer- und SV-Vorteile, Arbeitgeberzuschuss und Geringverdienerförderung sauber aufeinander abgestimmt sind.

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8.112 €
steuerfrei pro Jahr
§ 3 Nr. 63 EStG
288 €
Erstattung § 100 EStG
pro Geringverdiener · ab 2027: 360 €
~20 %
AG-SV-Ersparnis
auf den umgewandelten Beitrag
Hebel

Was die bAV im Förderkontext einzigartig macht

  • Der gesetzliche Pflichtzuschuss von 15 Prozent ist nur der Einstieg — wer ihn anhebt, hebelt zugleich die spätere Versorgungs­wirkung beim Mitarbeiter.
  • Innerhalb von § 3 Nr. 63 EStG fließen Beiträge bis 8.112 Euro pro Jahr steuerfrei in versicherungs­förmige Wege; Unterstützungskasse und Direktzusage kennen oberhalb davon noch unbegrenzte Steuerfreiheit.
  • Die Geringverdienerförderung (§ 100 EStG) erstattet ab 2027 bis zu 360 Euro pro Mitarbeiter und Jahr — Voraussetzung ist ein rein arbeitgeberfinanzierter Beitrag bis zur Einkommensschwelle.
  • In der Kombination liegt der Effekt: SV-Ersparnis des Arbeitgebers, Steuerwirkung beim Mitarbeiter und Geringverdienerförderung zahlen aufeinander ein.
  • Auch die Tarifqualität entscheidet — ein hoher Förderanteil verpufft in einem Produkt mit niedriger Investmentquote oder intransparenter Kostenstruktur.
01§ 3 Nr. 63 EStG

Steuer- und Sozialabgabenrahmen — die Grundlage jeder bAV-Rechnung

Was der Mitarbeiter in die bAV einzahlt, fließt brutto in den Vertrag — innerhalb klar definierter Grenzen ohne Steuer- und Sozialabgaben-Belastung. Was im Alter aus dem Vertrag fließt, wird dann erfasst (nachgelagerte Besteuerung).

Innerhalb des Förderrahmens nach § 3 Nr. 63 EStG fließen Beiträge brutto in den Versorgungsvertrag. Steuer und Sozialabgaben werden in der Einzahlungsphase gespart und erst im Rentenalter auf die Auszahlung erhoben — die sogenannte nachgelagerte Besteuerung.

Förderrahmen 2026 (BBG: 101.400 €)

DurchführungswegSteuerfreiSV-frei
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfondsbis 8.112 € p.a. (8 % BBG)bis 4.056 € p.a. (4 % BBG)
Unterstützungskasse, Direktzusageunbegrenzt4 % BBG
02§ 1a BetrAVG

Arbeitgeberzuschuss — der unmittelbar sichtbare Hebel

Der gesetzliche Zuschuss wirkt seit 2022 auf Neu- und Altverträge gleichermaßen. Die Höhe ist gesetzlich fixiert, die wirtschaftliche Wirkung gestaltest du über deinen Aufschlag.

Wenn du als Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparst, gibst du 15 Prozent davon an den Mitarbeiter als Zuschuss weiter. Der gesetzliche Rahmen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) ist eindeutig — die wirtschaftliche Wirkung in der Praxis aber abhängig davon, wie hoch du über den Pflichtzuschuss hinausgehst.

Wer ist betroffen?

  • Direktversicherung — ja
  • Pensionskasse — ja
  • Pensionsfonds — ja
  • Unterstützungskasse — nicht zwingend nach BRSG
Warum 20 Prozent ein typischer Anker sind
Der Pflichtzuschuss von 15 Prozent gleicht im Durchschnitt die spätere nachgelagerte Besteuerung nicht vollständig aus. Mit 20 Prozent wird die bAV für die meisten Belegschaften rechnerisch attraktiv genug, um Beteiligungsquoten dauerhaft zu heben.
03§ 100 EStG

Geringverdienerförderung — selten genutzt, oft erstaunlich wirksam

Eingeführt mit dem ersten BRSG, wird die Förderung in vielen Belegschaften nicht ausgeschöpft — obwohl sie gerade dort wirkt, wo der private Aufbau einer Altersvorsorge sonst kaum darstellbar ist.

Voraussetzung ist eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV — nicht aus Entgeltumwandlung. Du zahlst pro Mitarbeiter zwischen 240 und 960 Euro pro Jahr (ab 2027 bis 1.200 Euro), wenn dieser maximal 2.575 Euro brutto im Monat verdient. Der Staat erstattet 30 Prozent über die Lohnsteuer.

Konkrete Wirkung

JahrMax. AG-BeitragMax. Erstattung
2026960 €288 €
ab 20271.200 €360 €

Beispielhafte Belegschaft: Eine Pflegeeinrichtung mit 20 Mitarbeitern im Förderbereich erhält bei voller Ausschöpfung 5.760 Euro pro Jahr an Steuererstattungen — ohne zusätzlichen Liquiditätsaufwand für den Arbeitnehmer.

04Kombiwirkung

Wenn die drei Ebenen sauber ineinander spielen

Erst im Zusammenspiel entfaltet die bAV den Förderhebel, der sie gegenüber privaten Sparformen unvergleichbar macht — Mitarbeiter sehen den Effekt am Bruttoanteil, Arbeitgeber an der SV-Bilanz.

Im Idealfall trägt der Mitarbeiter einen relativ kleinen Nettoanteil, während der gesamte Beitrag — bestehend aus steuer- und sozialabgabenfreiem Bruttoanteil, Pflichtzuschuss und gegebenenfalls Geringverdiener-Komponente — deutlich höher ausfällt.

Ein typisches Bild

  • Beitrag in die bAV: Beispielwert von Karsten
  • Nettoaufwand des Mitarbeiters: Beispielwert von Karsten
  • Effektive Förderquote: Beispielwert von Karsten

Wir liefern die konkreten Werte für deine Belegschaft im Erstgespräch — sobald wir wissen, mit welchen Mitarbeiterprofilen wir rechnen.

05Verstärker

Warum die Förderquote allein nicht reicht

Selbst die maximale Förderung läuft in einem schlecht konstruierten Tarif ins Leere. Drei Faktoren bestimmen, wie viel von der Förderung am Ende beim Versorgungs­empfänger ankommt.

  • Transparente Investmentkomponente — Tarife mit hohem, klar ausgewiesenem Investmentanteil schlagen Garantie- produkte über lange Laufzeiten deutlich
  • Niedrige laufende Kosten — jedes Prozent Kostenvorteil verdoppelt sich auf 30 Jahre nahezu
  • Echte Anlageauswahl — etwa über ETF-orientierte Portfolios statt klassischer Deckungsstock-Lösungen
  • Aktive Kommunikation — Förderung wirkt nur, wenn sie verstanden wird; das gilt für Mitarbeiter genauso wie für die HR-Abteilung
Förderung ist kein Selbstläufer
Die maximale Förderwirkung entsteht nicht durch das Maximum jedes einzelnen Hebels, sondern durch eine zur Belegschaft passende Kombination — und durch eine Versorgungsordnung, die alle drei Quellen sauber abbildet.
Im Detail

Was Geschäftsmandanten zur Förderung im Detail wissen wollen

Lassen sich Geringverdienerförderung und Entgeltumwandlung parallel nutzen?
Ja, beides ist nebeneinander möglich. Die § 100-Komponente ist allerdings auf rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge beschränkt — die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters läuft daneben mit ihrem eigenen Pflichtzuschuss. Für denselben Mitarbeiter ergibt das zwei separat geförderte Bausteine.
Steigt der Steuer-Höchstbetrag jedes Jahr automatisch?
Ja, indirekt. § 3 Nr. 63 EStG ist über die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung dynamisiert. Steigt die BBG, steigen Steuer- und SV-Höchstbeträge proportional mit. 2026 liegen sie bei 8.112 Euro steuerfrei und 4.056 Euro sozialabgabenfrei.
Wir haben Altverträge ohne Pflichtzuschuss — was bedeutet das wirtschaftlich?
Der Anspruch besteht für Altverträge seit Januar 2022. Wird er nicht gezahlt, entsteht ein Nachzahlungsanspruch des Mitarbeiters — meist arbeitsrechtlich durchsetzbar. Ein Bestandscheck zeigt in wenigen Stunden, ob Handlungsbedarf besteht.
Funktionieren die Hebel auch bei Teilzeit und Minijob?
Teilzeit: ja, mit anteiliger Rechnung — sowohl Beitragsrahmen als auch Förderung skalieren. Minijobs unter der Geringfügigkeitsgrenze haben keinen Entgeltumwandlungsanspruch, eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV bleibt aber möglich und kann sogar Geringverdienerförderung auslösen.
Nächster Schritt

Wir verproben deine Förderhebel im Erstgespräch

In 30 Minuten prüfen wir, welche der drei Förderquellen du heute schon nutzt, welche brachliegen — und mit welchem konkreten Effekt das auf deine Belegschaft wirken kann.