Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil A – Infino-Mitgliedschaft
Teil B – Einzeldienstleistungen (Orientierungs- und Informationsgespräche)
Stand: Februar 2026 · Version 1.2
Teil A – Infino-Mitgliedschaft
§ 1 Geltungsbereich und Abgrenzung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil A) regeln die Nutzung der Infino-Mitgliedschaft zwischen der Infino Finanzberatung GmbH & Co. KG (nachfolgend „Infino”) und der Person, die die Mitgliedschaft bucht (nachfolgend „Mitglied”). Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen.
(2) Die Infino-Mitgliedschaft ist eine eigenständige, kostenpflichtige Serviceleistung. Sie umfasst ausschließlich die in § 3 beschriebenen digitalen Mehrwertservices. Sie stellt keine Vergütung für maklerrechtliche Pflichten dar. Pflichten aus einem Versicherungsmaklermandat entstehen ausschließlich durch den separat abzuschließenden Maklervertrag und werden über die gesetzlich vorgesehene Vermittlungscourtage vergütet. Diese AGB und der Maklervertrag sind voneinander unabhängige Vertragswerke.
(3) Die Infino-Mitgliedschaft ergänzt die Betreuung durch zusätzliche digitale Services, die über die gesetzlichen Maklerpflichten hinausgehen. Sie kann unabhängig von einem Maklervertrag bestehen. Ob und in welcher Form ein Maklervertrag zustande kommt, richtet sich ausschließlich nach den dafür geltenden Vereinbarungen.
(4) Diese AGB gelten vorrangig für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Handelt das Mitglied als Unternehmer (§ 14 BGB), gelten die verbraucherschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere Widerrufsrecht und Schutz nach § 309 BGB) nicht; im Übrigen gelten diese AGB entsprechend.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Mitgliedschaft kommt durch Buchung über den Infino-Onlineshop oder einen von Infino bereitgestellten Checkout-Link und die anschließende Buchungsbestätigung zustande.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Buchung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Die Infino-Mitgliedschaft umfasst digitale Mehrwertservices, die eine moderne, digitale Betreuungsform ermöglichen und ergänzen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der Buchung auf der Buchungsseite abrufbaren Leistungskatalog, der Bestandteil des Vertrags wird. Der Leistungskatalog ist datiert und versioniert; die zum Buchungszeitpunkt gültige Version wird im Buchungsprozess dokumentiert.
(2) Der Leistungskatalog kann typischerweise folgende digitale Services umfassen: Zugang zu einer Mediathek mit Informations- und Erklärungsformaten zu Versicherungs- und Vorsorgethemen; Zugang zu einem digitalen Mandantenwiki mit Hilfe- und Informationsartikeln; Nutzung einer Mandanten-App zur Einsicht in die digitale Vertragsakte; Bereitstellung von Videonachrichten und Erklärformaten zu individuellen Angeboten und Sachverhalten. Maßgeblich ist der jeweils gültige Leistungskatalog.
(3) Die genannten digitalen Services stellen Mehrwertleistungen dar, die über die gesetzlichen Maklerpflichten hinausgehen. Ein Anspruch auf bestimmte technische Plattformen oder Drittanbieter-Tools besteht nicht; Infino kann diese bei gleichwertigem Ersatz jederzeit wechseln.
(4) Infino ist berechtigt, den Leistungskatalog im Rahmen technischer und wirtschaftlicher Weiterentwicklungen anzupassen. Wesentliche Einschränkungen des Leistungsumfangs werden dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt und berechtigen zur außerordentlichen Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung. Als wesentlich gilt eine Einschränkung insbesondere dann, wenn eine zum Buchungszeitpunkt im Leistungskatalog enthaltene Hauptleistung ersatzlos entfällt.
(5) Die Bereitstellung und Vollständigkeit der digitalen Vertragsakte ist von der Mitwirkung des Mitglieds sowie der Verfügbarkeit externer Datenquellen abhängig. Infino stellt die digitalen Services nach bestem Wissen bereit und behebt erkannte Fehler und Störungen im Rahmen des Zumutbaren. Eine Gewähr für die jederzeitige Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Dokumente wird nicht übernommen. Das Mitglied bleibt für die eigenverantwortliche Prüfung seiner Vertragsunterlagen zuständig.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Mitglieds
(1) Das Mitglied ist verpflichtet, Infino alle für die Erbringung der Leistungen notwendigen Unterlagen, Informationen und Zugangsdaten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, Zugangsdaten zu den digitalen Services vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Verdacht auf Missbrauch ist Infino unverzüglich zu informieren.
(3) Das Mitglied hat sicherzustellen, dass die bei Infino hinterlegten Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse) stets aktuell sind.
§ 5 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Vertragsschluss.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit weiter. Sie kann dann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Beitragsmonats wirksam, in dem die Frist abläuft. Ein Beitragsmonat beginnt jeweils an dem Kalendertag, der dem Tag des Vertragsschlusses entspricht.
(3) Kündigungen können per E-Mail an info@infino.de oder über ein von Infino bereitgestelltes digitales Kündigungsformular erfolgen. Die Kündigung bedarf der Textform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Eine Kündigung der Infino-Mitgliedschaft hat keine automatischen Auswirkungen auf einen gesondert abgeschlossenen Maklervertrag; dieser unterliegt eigenen vertraglichen Regelungen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Mitgliedschaftsgebühr ist jährlich im Voraus fällig. Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus dem Leistungskatalog auf der Buchungsseite. Die jährliche Abrechnungsperiode beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.
(2) Die Zahlung erfolgt über die im Checkout angebotenen Zahlungsmethoden (derzeit Kreditkarte und SEPA-Lastschrift). Bei SEPA-Lastschrift erteilt das Mitglied ein entsprechendes SEPA-Mandat. Der Lastschrifteinzug erfolgt jeweils zum Fälligkeitstag.
(3) Bei Zahlungsverzug ist Infino berechtigt, den Zugang zu den digitalen Services nach vorheriger Mahnung und Fristsetzung von mindestens sieben Tagen zu sperren. Der Anspruch auf die Mitgliedschaftsgebühr bleibt hiervon unberührt. Nach vollständigem Ausgleich der offenen Beträge wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt.
(4) Bei einer Rücklastschrift, die das Mitglied zu vertreten hat, ist Infino berechtigt, die banküblichen Rücklastschriftkosten in Rechnung zu stellen.
(5) Während der Mindestlaufzeit ist eine anteilige Rückerstattung der Mitgliedschaftsgebühr bei ordentlicher Kündigung ausgeschlossen, da die digitalen Services ab Zugangserteilung vollumfänglich bereitstehen und die Jahresgebühr die Bereitstellung für den gesamten Zeitraum abdeckt. Dies gilt nicht, wenn Infino die vertraglich geschuldeten Hauptleistungen über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen nicht oder nur erheblich eingeschränkt erbringt; in diesem Fall hat das Mitglied Anspruch auf anteilige Rückerstattung für den betroffenen Zeitraum.
(6) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit und Kündigung mit ordentlicher Frist wird ein etwaiges Guthaben für nicht begonnene volle Beitragsmonate anteilig erstattet. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung auf dem ursprünglichen Zahlungsweg.
§ 7 Preisanpassung
(1) Infino ist berechtigt, die Mitgliedschaftsgebühr anzupassen, wenn und soweit sich die tatsächlichen Kosten für die Leistungserbringung verändert haben. Berücksichtigt werden insbesondere: Kosten für IT-Infrastruktur und Software-Lizenzen, Kosten für Drittanbieter-Plattformen sowie Kosten aufgrund geänderter regulatorischer Anforderungen. Eine Anpassung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch die Veränderung der genannten Kostenfaktoren sachlich begründet ist; die Kostenveränderung wird verhältnismäßig auf die Mitgliedschaftsgebühr umgelegt. Kostensenkungen in diesen Bereichen werden in gleicher Weise an das Mitglied weitergegeben.
(2) Preisanpassungen werden dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die bisherige und die neue Gebühr sowie die wesentlichen Gründe für die Anpassung.
(3) Eine Erhöhung von mehr als 5 % im Vergleich zum zuletzt gezahlten Jahresbeitrag berechtigt das Mitglied zur außerordentlichen Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung. Gleiches gilt, wenn die kumulierte Erhöhung seit Vertragsbeginn oder seit der letzten Ausübung dieses Kündigungsrechts mehr als 10 % beträgt.
§ 8 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Die vollständige Widerrufsbelehrung wird dem Mitglied im Buchungsprozess gesondert und in hervorgehobener Form zur Verfügung gestellt.
(2) Die Infino-Mitgliedschaft ist eine Dienstleistung im Sinne des § 356 Abs. 4 BGB. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds kann der Zugang zu den digitalen Services bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist freigeschaltet werden. Das Mitglied stimmt in diesem Fall im Buchungsprozess durch eine separate, aktive Bestätigung (Checkbox) ausdrücklich zu, dass Infino mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt seine Kenntnis davon, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt.
(3) Wird der Vertrag widerrufen, nachdem die Leistungserbringung bereits begonnen hat, schuldet das Mitglied Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. Der Wertersatz berechnet sich zeitanteilig auf Grundlage des vereinbarten Jahresbeitrags.
(4) Der Widerruf ist zu richten an: Infino Finanzberatung GmbH & Co. KG, Gabelsbergerstr. 2, 44141 Dortmund, E-Mail: info@infino.de. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
§ 9 Haftung
(1) Infino haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet Infino unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Infino nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Schäden durch technische Störungen, Wartungsarbeiten oder Ausfälle von Drittanbieter-Plattformen haftet Infino nur bei nachgewiesenem eigenen Verschulden. Infino ist bemüht, Störungen zeitnah zu beheben, kann jedoch für die Verfügbarkeit externer Systeme keine Garantie übernehmen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Infino einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie übernommen hat.
§ 10 Datenschutz
Infino verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die unter infino.de abrufbar ist.
§ 11 Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Infino ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 12 Änderungen dieser AGB
(1) Infino ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies aus sachlichem Grund (z. B. gesetzliche Änderungen, Rechtsprechung, technische Weiterentwicklung) erforderlich ist und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Infino für das Mitglied zumutbar ist.
(2) Änderungen, die den Leistungsumfang, die Vergütung oder wesentliche Rechte und Pflichten des Mitglieds betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Mitglieds. Infino wird das Mitglied mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform über die beabsichtigten Änderungen informieren. Stimmt das Mitglied nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen fort; Infino ist in diesem Fall berechtigt, die Mitgliedschaft mit der ordentlichen Kündigungsfrist zu kündigen.
(3) Rein redaktionelle Klarstellungen, Anpassungen an geänderte Gesetzeslage oder Rechtsprechung sowie Änderungen, die für das Mitglied ausschließlich vorteilhaft sind, kann Infino ohne gesonderte Zustimmung vornehmen. Das Mitglied wird über solche Änderungen in Textform informiert.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Sitz von Infino. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Muster-Widerrufsformular (Infino-Mitgliedschaft)
An: Infino Finanzberatung GmbH & Co. KG, Gabelsbergerstr. 2, 44141 Dortmund, E-Mail: info@infino.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Infino-Mitgliedschaft:
Bestellt am: ___________________________
Name: ___________________________
Anschrift: ___________________________
E-Mail: ___________________________
Datum: ___________________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________________
Teil B – Einzeldienstleistungen
(Orientierungs- und Informationsgespräche, Expertenchecks)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieser Teil B der AGB gilt für kostenpflichtige Einzeldienstleistungen, die Infino unabhängig von der Infino-Mitgliedschaft anbietet (nachfolgend „Einzeldienstleistungen”). Vertragspartner sind Infino und die buchende Person (nachfolgend „Kunde”).
(2) Einzeldienstleistungen können von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern gebucht werden. Die Buchung begründet kein Maklermandat und keine fortlaufende Betreuungspflicht.
(3) Teil A dieser AGB gilt für Einzeldienstleistungen nicht, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Die Regelungen zu Haftung (Teil A, § 9), Datenschutz (Teil A, § 10), Online-Streitbeilegung (Teil A, § 11) und Schlussbestimmungen (Teil A, § 13) gelten für Teil B entsprechend.
(4) Infino ist als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO zugelassen und im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) eingetragen. Die Vergütung für die Maklertätigkeit erfolgt im Regelfall durch Courtage der Versicherungsgesellschaft. Die in Teil B angebotenen Einzeldienstleistungen sind hiervon unabhängige, gesondert vergütete Beratungsleistungen im Sinne von § 2 dieses Teils. Sie begründen kein Maklermandat.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Infino bietet Einzeldienstleistungen in Form von Orientierungs- und Informationsgesprächen sowie Expertenchecks an (z. B. zur Einordnung einer bestehenden Versicherungs- oder Vorsorgesituation, zur Erläuterung eines Finanzierungskonzepts oder zu vergleichbaren Fragestellungen).
(2) Die Einzeldienstleistung umfasst ausschließlich die sachliche Erläuterung und Einordnung der vom Kunden geschilderten Situation sowie allgemeine Informationen zu den relevanten Themen. Sie dient der Orientierung und dem Informationsgewinn des Kunden.
(3) Die Einzeldienstleistung beinhaltet ausdrücklich nicht: individuelle Handlungsempfehlungen zur Änderung, Kündigung oder zum Neuabschluss konkreter Verträge; eine Vermittlungstätigkeit oder die Einleitung einer Produktvermittlung; eine Rechts-, Steuer- oder Finanzanlageberatung; die Erstellung eines Gutachtens oder einer rechtlichen Prüfung.
(4) Ein Anspruch auf eine schriftliche Zusammenfassung, ein Protokoll oder einen Analysebericht besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
(5) Die konkrete Leistungsbeschreibung (Thema, Format, Dauer) ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der Buchung auf der jeweiligen Produktseite abrufbaren Leistungsblatt, das Vertragsbestandteil wird.
§ 3 Vertragsschluss und Buchung
(1) Die Buchung einer Einzeldienstleistung erfolgt über einen von Infino bereitgestellten Zahlungslink oder Checkout und ist Vorkasse-pflichtig. Der Vertrag kommt mit vollständiger Zahlung und Buchungsbestätigung zustande.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Infino ist berechtigt, eine Buchung in begründeten Fällen abzulehnen.
§ 4 Vergütung
Die jeweils gültigen Preise für Einzeldienstleistungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung auf der jeweiligen Buchungsseite. Die Vergütung ist vor Leistungserbringung fällig (Vorkasse).
§ 5 Terminvereinbarung, Stornierung und Verfall
(1) Nach erfolgter Zahlung vereinbart der Kunde einen Termin über das von Infino bereitgestellte Buchungssystem. Der Termin muss innerhalb von drei Monaten nach Zahlung stattfinden.
(2) Eine kostenfreie Stornierung durch den Kunden ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. In diesem Fall wird die gezahlte Vergütung vollständig erstattet. Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin behält Infino 50 % der Vergütung als pauschalierten Aufwandsersatz ein. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage behält Infino die volle Vergütung ein. Dem Kunden bleibt in beiden Fällen der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(3) In nachgewiesenen Ausnahmefällen (z. B. Krankheit mit ärztlichem Nachweis, höhere Gewalt) kann Infino nach eigenem Ermessen einen Ersatztermin anbieten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
(4) Wird innerhalb von drei Monaten nach Zahlung kein Termin vereinbart, erlischt der Anspruch auf Durchführung. Wird ein vereinbarter Termin vom Kunden mehr als zweimal ohne Vorliegen der Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung abgesagt oder verschoben, erlischt der Anspruch ebenfalls. In beiden Fällen hat Infino den Kunden zuvor in Textform auf den drohenden Verfall hinzuweisen und eine Nachfrist von mindestens drei Wochen zu setzen.
(5) Muss Infino einen vereinbarten Termin absagen oder verschieben, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, verlängert sich der Zeitraum zur Inanspruchnahme einmalig um weitere drei Monate.
§ 6 Widerrufsrecht bei Einzeldienstleistungen
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung wird dem Kunden im Buchungsprozess gesondert und in hervorgehobener Form zur Verfügung gestellt. Das Muster-Widerrufsformular befindet sich am Ende dieses Dokuments.
(2) Liegt der vereinbarte Termin innerhalb der Widerrufsfrist und wünscht der Kunde die Durchführung vor Ablauf dieser Frist, stimmt er im Buchungsprozess durch eine separate, aktive Bestätigung (Checkbox) ausdrücklich zu, dass Infino mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt seine Kenntnis davon, dass das Widerrufsrecht nach vollständiger Erbringung der Leistung (Durchführung des Termins) erlischt.
(3) Der Widerruf ist zu richten an: Infino Finanzberatung GmbH & Co. KG, Gabelsbergerstr. 2, 44141 Dortmund, E-Mail: info@infino.de. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
§ 7 Keine Rückerstattung bei ordnungsgemäßer Leistungserbringung
Wurde die Einzeldienstleistung ordnungsgemäß erbracht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung allein deshalb, weil das Ergebnis des Gesprächs den Erwartungen oder Wünschen des Kunden nicht entspricht. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde Inhalte erwartet hat, die nicht Bestandteil der gebuchten Leistung waren. Das Recht zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen mangelhafter Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Anrechnung auf spätere Leistungen
Schließt der Kunde innerhalb von drei Monaten nach einer gebuchten Einzeldienstleistung eine Infino-Mitgliedschaft ab, wird die für die Einzeldienstleistung gezahlte Vergütung auf den ersten Jahresbeitrag der Mitgliedschaft angerechnet, sofern die Zahlung nicht zurückgebucht, storniert oder anderweitig rückabgewickelt wurde.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin pünktlich und vorbereitet zu erscheinen sowie Infino alle für das Gespräch relevanten Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen oder eine eingeschränkte Leistungserbringung, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von Infino.
Muster-Widerrufsformular (Einzeldienstleistung)
An: Infino Finanzberatung GmbH & Co. KG, Gabelsbergerstr. 2, 44141 Dortmund, E-Mail: info@infino.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über folgende Einzeldienstleistung:
Leistung/Produkt: ___________________________
Bestellt am: ___________________________
Name: ___________________________
Anschrift: ___________________________
E-Mail: ___________________________
Datum: ___________________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________________