Das Altersvorsorgedepot ist im Altersvorsorge-Reformgesetz geregelt. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026 bestätigt. Ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter die neuen Altersvorsorgeverträge ausgeben. Neue Riester-Verträge gibt es ab diesem Datum nicht mehr.
Die Reform ändert die zertifizierten Produkte (keine Pflicht zur 100-Prozent-Beitragsgarantie mehr, kostengedeckeltes Standardprodukt mit max. 1,0 % Effektivkosten, ETFs und Fonds aus einer Positivliste), die Zulagenlogik (beitragsproportional statt einkommensabhängig) und den förderberechtigten Personenkreis (erstmals direkt Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke).
Was bleibt: bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter (Bestandsschutz), und die nachgelagerte Besteuerung wird beibehalten — Beiträge und Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei, versteuert wird erst die spätere Rente.
Ob das Altersvorsorgedepot in einer konkreten Vorsorgesituation sinnvoll ist — und ob ein Wechsel aus einem Riester-Bestand lohnt oder schadet — hängt von der individuellen Lage ab. Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.