Reform der privaten Altersvorsorge

Das Altersvorsorgedepot.
Was ab 2027 gilt.

Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz beschließt der Gesetzgeber den Nachfolger der Riester-Rente. Diese Seite ordnet die Regelungen ein — was sich konkret ändert, was Bestandsverträge betrifft und welche Punkte vor einer Entscheidung zu klären sind. Keine Produktempfehlung, keine pauschale Wechsel-Aufforderung.

Was sich ändert
Rechtsstand

Inkrafttreten

1. Januar 2027

Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt

Quelle

BMF, ZfA, DRV

Stand

05.05.2026

Kernfakten

Das Altersvorsorgedepot in fünf Zahlen.

Die zentralen gesetzlichen Eckwerte im Überblick — als Orientierung, nicht als Empfehlung.

540 €

max. Grundzulage pro Jahr

beitragsproportional ab dem ersten Euro

300 €

Kinderzulage je Kind

bei 300 € Eigenbeitrag voll ausgeschöpft

3

Produkttypen zur Auswahl

Depot ohne Garantie, Standarddepot, Garantieprodukt

1,0 %

Effektivkosten-Deckel

gesetzlich beim Standarddepot

120 €

Mindestbeitrag pro Jahr

für vollen Zulagenanspruch

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Der gesetzlich geregelte Nachfolger der Riester-Rente.

Das Altersvorsorgedepot ist im Altersvorsorge-Reformgesetz geregelt. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026 bestätigt. Ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter die neuen Altersvorsorgeverträge ausgeben. Neue Riester-Verträge gibt es ab diesem Datum nicht mehr.

Die Reform ändert die zertifizierten Produkte (keine Pflicht zur 100-Prozent-Beitragsgarantie mehr, kostengedeckeltes Standardprodukt mit max. 1,0 % Effektivkosten, ETFs und Fonds aus einer Positivliste), die Zulagenlogik (beitragsproportional statt einkommensabhängig) und den förderberechtigten Personenkreis (erstmals direkt Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke).

Was bleibt: bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter (Bestandsschutz), und die nachgelagerte Besteuerung wird beibehalten — Beiträge und Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei, versteuert wird erst die spätere Rente.

Ob das Altersvorsorgedepot in einer konkreten Vorsorgesituation sinnvoll ist — und ob ein Wechsel aus einem Riester-Bestand lohnt oder schadet — hängt von der individuellen Lage ab. Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Drei Produkttypen

Welche Vertragsformen das Gesetz vorsieht.

Die Reform definiert drei zertifizierte Produktvarianten mit unterschiedlichen Garantielevels und Kostenregeln. Anbieter sind verpflichtet, mindestens das Standardprodukt zu führen — die anderen Varianten sind optional. Welche im Einzelfall vorteilhaft ist, hängt von Anlagehorizont, Risikoneigung und der vorhandenen Vorsorgestruktur ab.

01Renditeorientiert

Altersvorsorgedepot ohne Garantie

Vollständig kapitalmarktorientiert — keine Beitragsgarantie, dafür höhere Renditechancen.

  • Anlage in ETFs, OGAW-Fonds und Anleihenfonds (Positivliste)
  • Keine Mindestauszahlung garantiert — Marktrisiko trägst du
  • Geeignet für lange Anlagehorizonte (typisch ab 15+ Jahren)
  • Kein gesetzlicher Kostendeckel — auf Anbieter-Konditionen achten

Für wen: Wenn du langfristig denkst und Marktschwankungen aushältst, um auf dem Weg dorthin von Aktienerträgen zu profitieren.

02Kostengedeckelt

Standarddepot Altersvorsorge

Das vereinfachte Standardprodukt mit gesetzlich begrenzten Effektivkosten von max. 1,0 % p. a.

  • Voreingestellte Anlagestrategie, weniger Entscheidungsaufwand
  • Umschichtung in sicherere Anlagen vor Rentenbeginn
  • Optional auch von einem öffentlichen Träger angeboten (per Verordnung)
  • Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 % p. a. gedeckelt

Für wen: Wenn du dich nicht durch Produktdetails arbeiten willst und harte Kosten-Obergrenzen schätzt.

03Garantie

Garantieprodukt

Mit Beitrags- und Zulagengarantie — wahlweise 100 % oder 80 %.

  • 100 %: alle Einzahlungen stehen zu Rentenbeginn zur Verfügung
  • 80 %: niedrigere Garantie ermöglicht höhere Renditechance
  • Geeignet für Sicherheitsbedürfnis oder kürzere Restlaufzeit
  • Kein gesetzlicher Kostendeckel — Effektivkosten genau prüfen

Für wen: Wenn dir eine Untergrenze zu Rentenbeginn wichtiger ist als Rendite-Maximierung.

Staatliche Förderung

Beitragsproportional, einfach, transparent.

Die alte Riester-Logik mit einkommensabhängigem Mindesteigenbeitrag fällt weg. Künftig gilt: je mehr du einzahlst, desto höher die Zulage — bis zu klar definierten Grenzen.

Grundzulage

bis 540 € / Jahr

50 Cent Zulage für jeden eingezahlten Euro bis 360 € Eigenbeitrag. Danach 25 Cent für jeden weiteren Euro bis 1.800 €. Kleine Beiträge werden also überproportional stark gefördert.

Kinderzulage

bis 300 € / Kind / Jahr

1 Euro Zulage für jeden eingezahlten Euro bis 300 € Eigenbeitrag pro Kind — unabhängig vom Geburtsjahr. Ein zulageberechtigter Elternteil bekommt sie.

Berufseinsteigerbonus

200 € einmalig

Wer den Altersvorsorgevertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 € als Startförderung.

Sonderausgabenabzug

bis 1.800 € + Zulagen

Eigenbeiträge bis 1.800 € pro Jahr lassen sich zusätzlich als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob sich daraus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt (Günstigerprüfung).

Voraussetzung für die volle Zulage: mindestens 120 € pro Jahr in den Altersvorsorgevertrag einzahlen. Der maximale Einzahlbetrag liegt bei 6.840 €/Jahr — davon werden 1.800 € gefördert.

Förderberechtigung

Wer profitiert — und wer neu dazukommt.

Die Förderung war bisher an die gesetzliche Rentenversicherungspflicht geknüpft. Ab 2027 wird der Kreis erweitert.

Unverändert förderberechtigt

  • Arbeitnehmer und Auszubildende in versicherungspflichtigen Beschäftigungen
  • Beamtinnen und Beamte (mit Einwilligung zur Datenübermittlung)
  • Kindererziehende während der dreijährigen Erziehungszeit
  • Pflegende Angehörige (Pflegegrad 2 oder höher, mind. 10 Std./Woche)
  • Minijobber ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
  • Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken-, Übergangsgeld

Neu förderberechtigt ab 2027

  • Selbstständige mit Einkünften nach § 15 EStG (Gewerbetreibende)
  • Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG
  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke — z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten

Über den Ehepartner mittelbar berechtigt

Wenn ein Ehegatte unmittelbar förderberechtigt ist, kann der andere die Grundzulage über den eigenen Altersvorsorgevertrag erhalten — auch ohne eigene Berufstätigkeit. Mindestens 120 € pro Jahr Eigenbeitrag sind nötig, die Zulage ist auf maximal 175 € begrenzt.

Riester vs. Altersvorsorgedepot

Was sich beim Wechsel konkret ändert.

Wenn du Riester kennst, siehst du in dieser Tabelle den schnellsten Überblick — Spalte für Spalte, was die Reform am Altersvorsorgedepot anders macht.

Beitragsgarantie

Riester

Pflicht: 100 %

Altersvorsorgedepot

Optional: ohne, 80 % oder 100 %

Anlageformen

Riester

Versicherungs- und Garantiekonzepte, Fonds

Altersvorsorgedepot

ETFs, Fonds, Anleihen — kapitalmarktorientiert

Effektivkosten

Riester

typisch 2–3 % p. a.

Altersvorsorgedepot

Standarddepot ≤ 1,0 %; andere Produkte: kein Deckel

Grundzulage

Riester

175 € fix bei Mindesteigenbeitrag

Altersvorsorgedepot

50 % bis 360 €, dann 25 % bis 1.800 € → max. 540 €

Kinderzulage

Riester

300 € (ab 2008) / 185 € (vor 2008)

Altersvorsorgedepot

100 % bis 300 € Eigenbeitrag → max. 300 € je Kind

Selbstständige

Riester

nur mittelbar über Ehepartner

Altersvorsorgedepot

voll förderberechtigt

Auszahlungsphase

Riester

Verrentungspflicht zu mind. 70 %

Altersvorsorgedepot

Leibrente, Auszahlplan (mind. bis 85.) oder Kombination

Einmalentnahme zu Beginn

Riester

bis 30 %

Altersvorsorgedepot

bis 30 %

Biometrische Absicherung

Riester

BU, EM, Tod absicherbar

Altersvorsorgedepot

nur Rentengarantiezeit — keine BU/EM-Komponente

Anbieterwechsel

Riester

möglich, aber teuer

Altersvorsorgedepot

ab Jahr 5 kostenfrei beim alten Anbieter, max. 150 € beim neuen

Neuabschluss

Riester

nur bis 31.12.2026

Altersvorsorgedepot

ab 01.01.2027

Bestehende Riester-Verträge

Bestandsschutz gilt — Riester läuft weiter.

Wer einen Riester-Vertrag hat, muss nichts tun. Bestandsschutz heißt: dein Vertrag läuft mit den bisherigen Konditionen weiter, die alte Förderlogik bleibt erhalten. Drei Wege sind regulatorisch möglich — keiner ist pauschal der richtige.

Vertrag weiterführen

Standardfall. Der Riester-Vertrag wird unverändert weiter bespart, Zulagen laufen nach altem Recht. Sinnvoll häufig dann, wenn die Zulagenquote hoch ist, die Kosten überschaubar sind und der Vertrag planmäßig zu Ende gespart wird.

Beitragsfrei stellen

Beiträge werden eingestellt, der Vertrag bleibt aber bestehen — das Recht dazu schreibt das Gesetz vor. Häufige Konstellation, wenn der Vertrag teuer ist und gleichzeitig ein Neuabschluss erwogen wird, ohne den Altvertrag aufzugeben.

In das Altersvorsorgedepot wechseln

Ab 2027 möglich, inklusive Kapitalübertragung. Mit dem Wechsel endet der Riester-Bestandsschutz endgültig — er lässt sich nicht zurücknehmen. Ob das im Einzelfall vorteilhaft ist, hängt von Kosten, Restlaufzeit, Zulagenhistorie und Anlagepräferenz ab.

Vor einer Entscheidung

Nichts hektisch machen.

Die Reform wird breit kommuniziert werden, und es wird Anbieter geben, die zum Wechsel drängen. Vor jeder Vertragsänderung lohnt sich ein nüchterner Blick auf die konkrete Vertragslage — eine pauschale Empfehlung gibt es weder pro noch contra Altersvorsorgedepot.

Riester-Bestand ist endgültig

Wer einen Riester-Vertrag kündigt oder ins Altersvorsorgedepot überträgt, gibt den Bestandsschutz auf. Eine Rückkehr in das alte System ist nicht möglich. Erhaltene Zulagen und Steuervorteile können bei schädlicher Verwendung zurückgefordert werden.

Doppelförderung gibt es nicht

Wer im Altersvorsorgedepot die neue Förderung beantragt, kann den alten Riester-Vertrag nicht mehr fördern lassen. Beim Wechsel gilt eine gesetzliche Beratungs- und Dokumentationspflicht.

Anbieter und Konditionen stehen noch nicht fest

Die Anbieter veröffentlichen ihre konkreten Produkte erst zur Markteinführung. Effektivkosten, Anlageportfolio und Vertragsbedingungen sind heute noch nicht vergleichbar. Wer wechselt, sollte den realen Vergleich abwarten.

Vorhandene Bausteine im Kontext bewerten

Das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein, kein Ersatz für eine Gesamtstrategie. Bestehende Riester-, bAV-, Rürup- und private Verträge gehören in eine konsolidierte Betrachtung — sonst entstehen Lücken oder Doppelungen.

Wer einen Riester-Vertrag hat oder über einen Neuabschluss nachdenkt, sollte die Entscheidung mit jemandem besprechen, der den eigenen Vertrag mitsamt Kosten- und Zulagenhistorie liest — nicht auf Basis allgemeiner Medienberichte oder Anbieter-Marketing.

Auszahlungsphase

Wie du an dein Geld kommst.

Auszahlungsbeginn frühestens mit 65, spätestens mit 70. Du wählst aus drei Auszahlformen — oder kombinierst sie.

Lebenslange Leibrente

Garantierte monatliche Rente bis ans Lebensende. Klassische Form, höchste Planungssicherheit, geringere monatliche Beträge als beim Auszahlplan.

Auszahlplan

Befristete monatliche Auszahlung — gesetzlich vorgeschrieben mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Höhere monatliche Beträge möglich, dafür endet die Auszahlung nach Vertragsablauf.

Kombination

Teilkapital + Rente oder Teilkapital + Auszahlplan. Bis zu 30 % können zu Beginn als Einmalbetrag entnommen werden — der Rest läuft als gewählte Auszahlform weiter.

Förderunschädlich vorzeitig entnommen werden kann Kapital für Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie, für energetische Sanierung oder altersgerechten Umbau. Alle anderen vorzeitigen Entnahmen führen zur Rückzahlung der erhaltenen Zulagen und Steuervorteile.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot.

Acht Fragen, die in der Beratung immer wieder aufkommen. Antworten zu rund 25 weiteren Punkten findest du in der vollständigen FAQ zum Altersvorsorgedepot.

Vollständige FAQ
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist die staatlich geförderte Privatvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ersetzt. Das Gesetz sieht drei Produkttypen vor: ein Depot ohne Garantie, ein kostengedeckeltes Standarddepot und ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie. Anlegbar sind Produkte aus einer gesetzlichen Positivliste — OGAW-Fonds, ETFs, Anleihenfonds; Einzelaktien und Krypto sind ausgeschlossen.
Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter die neuen Verträge ausgeben. Vorher gibt es kein Altersvorsorgedepot am Markt. Ab demselben Datum sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich.
Muss ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?
Nein. Bestehende Riester-Verträge stehen unter Bestandsschutz und laufen mit den bisherigen Konditionen weiter. Eine Kündigung allein wegen der Reform ist nicht erforderlich und in vielen Fällen auch nicht vorteilhaft. Wer über einen Wechsel oder eine Beitragsfreistellung nachdenkt, sollte den eigenen Vertrag mit Kosten- und Zulagenhistorie konkret prüfen lassen.
Wie ist die staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot geregelt?
Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € pro Jahr — 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 € Eigenbeitrag, 25 Cent für jeden weiteren Euro bis 1.800 €. Pro Kind sind bis zu 300 € Kinderzulage vorgesehen. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Zusätzlich sind Eigenbeiträge bis 1.800 € als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzbar (Günstigerprüfung durch das Finanzamt).
Sind Selbstständige im Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
Ja. Selbstständige mit Einkünften nach § 15 EStG (Gewerbetreibende) und Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG sind ab 2027 unmittelbar förderberechtigt — Voraussetzung ist eine abgegebene Steuererklärung. Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (z. B. Ärzte, Architekten, Anwälte) ebenfalls.
In welche Anlagen darf das Altersvorsorgedepot investieren?
Das Gesetz sieht eine Positivliste vor: zugelassen sind OGAW-konforme Investmentfonds, ETFs und Anleihenfonds. Nicht zugelassen sind Direktanlagen in Einzelaktien, Kryptowährungen und Krypto-Assets sowie hochspekulative Hebelprodukte.
Wie ist die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot geregelt?
Beginn frühestens mit dem 65., spätestens mit dem 70. Lebensjahr. Drei Auszahlformen sind vorgesehen: lebenslange Leibrente, Auszahlplan (mindestens bis zum 85. Lebensjahr) oder eine Kombination. Bis zu 30 % des Kapitals dürfen zu Beginn als Einmalbetrag entnommen werden.
Sollte ich von Riester ins Altersvorsorgedepot wechseln?
Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Ob ein Wechsel vorteilhaft ist, hängt von der konkreten Vertragslage ab — Kosten, Restlaufzeit, bisherige Zulagenhistorie, Garantielevel und Anlagepräferenz. Mit dem Wechsel endet der Riester-Bestandsschutz endgültig; eine Rückkehr ist nicht möglich. Bevor etwas verändert wird, sollten die Konditionen des Altvertrags und der konkreten neuen Anbieter im Vergleich vorliegen — letztere veröffentlichen ihre Produkte erst zur Markteinführung.
Einordnung im Einzelfall

Vor Entscheidungen: lieber einmal in Ruhe sprechen.

Diese Seite erklärt die Reform — sie ersetzt keine Beratung. Wer einen Riester-Vertrag hat, kurz vor einem Neuabschluss steht oder als Selbstständiger erstmals förderberechtigt wird, sollte die konkrete Lage anschauen lassen, bevor etwas verändert wird. Kennenlerngespräch heißt: Sachstand klären, keine Produktempfehlung.

Im Gespräch geht es um deinen Vertragsstand, deine Vorsorgesituation und welche Fragen sich für dich konkret stellen — nicht darum, dir das Altersvorsorgedepot zu verkaufen.

Direkt schreiben

Karsten Lehnen

Versicherungsmakler · Infino

Format

30 Minuten · per Video

Kosten

kostenfrei · unverbindlich

Inhalt

Einordnung deiner Vorsorgesituation — keine Produkte

Rechtsstand & Quellen

Inhalte beruhen auf der BMF-FAQ (Stand 05.05.2026), der ZfA-Riester-FAQ und der DRV-Pressemeldung vom 08.05.2026. Das Altersvorsorge-Reformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen und am 08.05.2026 vom Bundesrat bestätigt. Es tritt am 01.01.2027 in Kraft. Bis dahin können sich Detailregelungen — etwa beim staatlichen Standarddepot — über Rechtsverordnungen noch konkretisieren. Diese Seite ist keine Anlage- oder Steuerberatung im Einzelfall.