bAV · Pflichten

Was Arbeitgeber bei der bAV wirklich leisten müssen.

Die Pflichtenliste in der betrieblichen Altersvorsorge ist überschaubar — aber jede Pflicht hat eine versteckte Konsequenz, die in der Praxis teurer wird, wenn sie nicht sauber dokumentiert ist.

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15 %
Pflichtzuschuss
auf umgewandeltes Entgelt — Neu- und Altverträge
§ 1a
BetrAVG
Anspruch auf Entgeltumwandlung seit 01.01.2002
§ 1 Abs. 1 S. 3
Einstandspflicht
vertraglich nicht ausschließbar
Rahmen

Was Pflicht ist, was Spielraum bleibt

  • Den Entgeltumwandlungsanspruch der Mitarbeiter kann ein Arbeitgeber nicht ablehnen — er kann aber den Rahmen, in dem er erfüllt wird, eigenständig vorgeben.
  • Der Spielraum, den der Gesetzgeber dem Arbeitgeber lässt, ist überschaubar — aber genau dort entscheidet sich, ob die bAV ein Pflichtprogramm bleibt oder zum Bindungsinstrument wird.
  • Versorgungs­ordnung oder Betriebsvereinbarung sind die Werkzeuge, mit denen sich diese Spielräume rechtssicher festschreiben lassen.
  • Der seit 2022 vollumfänglich geltende Pflichtzuschuss von 15 Prozent ist in Lohnabrechnungen häufig nicht sauber abgebildet — ein typischer Befund bei Bestandschecks.
  • Die Einstandspflicht nach § 1 BetrAVG ist unverhandelbar. Was sich gestalten lässt, ist die Wahl des Durchführungswegs und damit die Frage, wer das Risiko in der Praxis trägt.
01Pflichtenkatalog

Die zentralen Arbeitgeberpflichten in der bAV

Wer eine betriebliche Altersvorsorge anbietet — oder anbieten muss —, wird in vier Hauptpflichten geführt: Anspruchsumsetzung, Zuschuss, Information und Einstandspflicht.

1. Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)

Seit dem 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Wenn du als Arbeitgeber keinen eigenen Rahmen vorgibst, übernimmst du automatisch die Lösung, die sich der Mitarbeiter aussucht — meist über eine Direktversicherung. Damit verlierst du Tarifkontrolle, Vergleichbarkeit und Verwaltungsökonomie.

2. Pflichtzuschuss von 15 Prozent

Auf jeden Entgeltumwandlungsbetrag zahlst du 15 Prozent Zuschuss, sofern du durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparst. Geregelt ist das in § 1a Abs. 1a BetrAVG. Seit 2019 für Neu-, seit 2022 auch für Altverträge in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.

3. Informationspflichten gegenüber Mitarbeitern

Aktive Information über Versorgungsmöglichkeiten, Höhe des Zuschusses, Auswahlrecht und Konsequenzen einer Nichtteilnahme — unterstützt durch eine schriftliche Versorgungsordnung und idealer- weise eine standardisierte Kommunikationsstrecke.

4. Einstandspflicht (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG)

Du stehst für die zugesagte Versorgungsleistung ein — auch dann, wenn ein externer Versorgungsträger das Geld verwaltet und auszahlt. Diese Pflicht ist vertraglich nicht ausschließbar.

Pflichtzuschuss-Falle Altverträge
Bestandsverträge aus der Zeit vor 2019 enthalten häufig keinen Pflichtzuschuss — der ist aber seit 2022 trotzdem zu zahlen. Wer das übersehen hat, schuldet die Differenz nach und riskiert arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.
02Gestaltungsrechte

Welche Rechte Arbeitgeber aktiv ausüben können

Die Pflichten sind die eine Seite — die Rechte die andere. Wer sie nicht nutzt, gibt sie faktisch an den Mitarbeiter ab.

Welcher Weg in die bAV?

Aus den fünf möglichen Durchführungswegen — Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direkt- bzw. Pensionszusage — wählst du diejenigen aus, die zur Belegschaft und zur Bilanz passen. Wer das Wahlrecht nicht ausübt, übernimmt faktisch die Wahl des Mitarbeiters — typischerweise eine teurere, schwerer zu verwaltende Variante.

Versorgungsträger und Tarifqualität

Welche Anbieter du zulässt und welche Tarife dort konkret zum Einsatz kommen, ist deine Entscheidung. Belastbare Auswahlkriterien: transparente Kostenstruktur, echte Investmentbeteiligung, Performance-Chancen auch in Inflationsphasen und nachvollziehbare Servicequalität bei Vertragsänderungen oder Leistungsfällen.

Höhe und Logik des Arbeitgeberzuschusses

Über den Pflichtzuschuss hinaus darfst du beliebige Niveaus festlegen — sofern du alle Mitarbeiter nach einheitlichen, nachvollziehbaren Kriterien behandelst. Differenzierungen entlang von Betriebszugehörigkeit, Funktion, Einkommen oder festen Pauschalen sind möglich. Sobald du zwischen Mitarbeitergruppen unterscheidest, gehört der Betriebsrat eingebunden, sofern vorhanden.

Anlageoptionen innerhalb der Police

Praxiserprobt sind zwei Wege: vordefinierte Portfolios (ein bis zwei Risikoklassen oder altersgestaffelte Lebenszyklus-Modelle) — oder, bei finanzaffiner Belegschaft, individuelle Auswahl direkt innerhalb der Police. Beides braucht eine saubere Aufklärung; eine Tarifauswahl ohne erklärenden Rahmen erzeugt regelmäßig Rückfragen, die in HR landen.

03Versorgungsordnung

Warum die Versorgungs­ordnung das wichtigste Werkzeug ist

Die Versorgungs­ordnung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers — und damit das einzige Instrument, mit dem sich die Regeln der Betriebsrente für alle Beteiligten verbindlich festschreiben lassen, ohne in jedem Einzelfall verhandeln zu müssen.

Was die Versorgungsordnung leistet

  • Allgemeinverbindlichkeit, sobald sie veröffentlicht und für alle zugänglich ist — keine Einzelvereinbarungen mehr nötig
  • Transparente Regeln für Voraussetzungen, Höhe, Auszahlungsformen, Hinterbliebenenschutz und Anpassungsmechanik
  • Schutz vor Betriebsübung — unkontrollierte Gewährungspraxis wird vermieden
  • Anpassbarkeit über klar definierte Wege, ohne jeden Einzelvertrag aufschnüren zu müssen

Versorgungsordnung vs. Betriebsvereinbarung

Wenn ein Betriebsrat eingebunden werden muss oder besondere Modelle (z. B. Opting-out ab Juli 2026) eingeführt werden sollen, wird statt einer einseitigen Versorgungsordnung eine Betriebsvereinbarung getroffen. Inhaltlich führen beide Wege zum gleichen Ergebnis — sie unterscheiden sich nur im Verfahren und in der Verbindlichkeit für künftige Anpassungen.

Praktischer Aufbau
Eine tragfähige Versorgungsordnung umfasst typischerweise: Geltungs- bereich, Durchführungsweg, Beitragsmechanik, Pflicht- und ergänzende Zuschüsse, Wartezeit/Unverfallbarkeit, Hinterbliebenenschutz, Übergangsregelungen und Anpassungsmechanismus.
04Einstandspflicht

Wie sich Haftungsrisiken praktisch reduzieren lassen

Die Einstandspflicht ist nicht verhandelbar — die Höhe des tatsächlichen Risikos sehr wohl. Drei Stellschrauben sind entscheidend.

  1. Wahl eines versicherungsförmigen Durchführungswegs — Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds — schiebt Garantie und Investmentrisiko zum Versorgungsträger.
  2. Rückdeckung absichern — bei Direkt- und Pensionszusagen senkt eine kongruente Rückdeckungsversicherung das Bilanzrisiko erheblich.
  3. Investmentrahmen ausgewogen wählen — keine überzogenen Garantien, keine intransparenten Tarife, keine schwer abzusichernden Versprechen.
Im Detail

Was Arbeitgeber zur bAV-Pflicht häufig fragen

Können wir die bAV im Unternehmen einfach ablehnen?
Nein. Der Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung besteht seit 2002. Du kannst nur entscheiden, in welchem Rahmen sie umgesetzt wird — und welchen Tarif du dafür anbietest.
Müssen wir den 15 %-Zuschuss auch zahlen, wenn der Mitarbeiter selbst entscheidet?
Ja, sofern du als Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparst. Nur in den seltenen Fällen, in denen keine SV-Ersparnis entsteht (z. B. bei Beschäftigten weit über der BBG), entfällt die Zuschusspflicht.
Wie verbindlich ist eine Versorgungs­ordnung?
Sobald sie veröffentlicht und allen Mitarbeitern zugänglich gemacht wurde, gelten ihre Regeln allgemeinverbindlich für alle in den Geltungsbereich fallenden Beschäftigten. Anpassungen sind möglich, müssen aber den dort vorgesehenen Wegen folgen.
Was passiert, wenn wir den Pflichtzuschuss bei Altverträgen vergessen haben?
Der Anspruch besteht ab Inkrafttreten der Pflicht (für Altverträge seit 2022). Du schuldest die Differenz nach. Wir empfehlen, Bestandsverträge proaktiv zu prüfen und nicht erst durch arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen darauf aufmerksam gemacht zu werden.
Welche Pflichten habe ich gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Verein?
Bei Pensionszusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds besteht Beitragspflicht zum PSVaG. Die Direktversicherung ist über die Insolvenzsicherung des Versicherers (Protektor) abgedeckt und fällt nicht unter die PSVaG-Pflicht.
Nächster Schritt

Wir prüfen deine bAV-Struktur auf Pflichtverletzungen

In 30 Minuten gehen wir deine bestehende Versorgungs­landschaft durch — Pflichtzuschuss, Versorgungs­ordnung, Einstandsrisiken — und benennen die offenen Punkte konkret.