bAV · Steuerregeln

bAV-Besteuerung — von der Einzahlung bis zur Rente.

In der Einzahlung steuer- und sozialabgabenfrei, in der Auszahlung als Einkommen voll steuerpflichtig — die nachgelagerte Besteuerung ist das tragende Prinzip der bAV. Was das für Arbeitgeber und Belegschaft bedeutet.

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8.112 €
steuerfrei p.a.
§ 3 Nr. 63 EStG · 8 % der BBG 2026
197,75 €
KV-Freibetrag
monatlich, ab 01.01.2026 (§ 226 SGB V)
Anlage R
in der Auszahlung
für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds
Steuermechanik

Wie sich die bAV steuerlich verhält — vom ersten bis zum letzten Beitrag

  • Tragend ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: was beim Einzahlen steuerfrei bleibt, wird beim Auszahlen erfasst — meist zu einem deutlich niedrigeren Grenzsteuersatz.
  • Innerhalb von § 3 Nr. 63 EStG laufen Beiträge in versicherungs­förmige Wege bis 8.112 Euro pro Jahr steuerfrei in den Vertrag; davon 4.056 Euro zusätzlich sozialabgabenfrei.
  • In der Rentenphase entlastet der Kranken­versicherungs-Freibetrag (2026: 197,75 Euro pro Monat) — er gilt aber nur für die KV, nicht für die Pflege­versicherung.
  • Für den Arbeitgeber wirkt die Entgeltumwandlung als doppelter Hebel: SV-Ersparnis von rund 20 Prozent auf den umgewandelten Betrag, daraus 15 Prozent Pflichtzuschuss zurück.
  • Bei Einmalauszahlungen aus Direktzusage und Unterstützungskasse ist die Fünftelregelung möglich — sie kommt seit Anfang 2025 jedoch nur noch über die persönliche Einkommensteuererklärung zur Anwendung.
01Einzahlung

Wie die bAV in der Ansparphase steuerlich wirkt

Während Beiträge fließen, greift der Förderrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG. Innerhalb dieses Rahmens werden weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben fällig.

Die steuerfreie Behandlung von bAV-Beiträgen ist an den Durchführungsweg gekoppelt. Bei Unterstützungskasse und Direktzusage gilt die Steuerfreiheit sogar unbegrenzt — die SV-Grenze von 4 Prozent der BBG bleibt jedoch in beiden Fällen bestehen.

Förderrahmen 2026

DurchführungswegSteuerfreiSV-frei
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Sozialpartnermodellbis 8 % BBG = 8.112 €/Jahrbis 4 % BBG = 4.056 €/Jahr
Unterstützungskasse, Direktzusageunbegrenzt steuerfrei4 % BBG
Sonderfall Elternzeit
Während Elternzeit oder anderen ruhenden Arbeitsverhältnissen können Nachzahlungen steuerfrei geleistet werden — sinnvoll insbesondere bei längerer Elternzeit, um Beitragslücken später aufzuholen.
02Abfindung

Abfindungen steuerlich in die bAV überführen

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, lässt sich eine Abfindung steuerlich vorteilhafter in die bAV einzahlen als direkt auszahlen.

  • Direktauszahlung der Abfindung — wird voll besteuert (Fünftelregelung möglich)
  • Einzahlung in die bAV — innerhalb des Freibetrags steuerfrei, darüber hinaus über die Anlage N
  • In der Praxis: die bAV-Variante schlägt die Direktauszahlung häufig deutlich, weil Sozialabgaben entfallen und die Steuer auf später verlagert wird
03Arbeitgeber-Sicht

Wo der Arbeitgeber steuerlich profitiert

Die Entgeltumwandlung senkt das Bruttogehalt — und damit die Sozial­versicherungspflicht des Arbeitgebers. Was nach Pflichtprogramm aussieht, wird damit zur Sparmechanik.

  • SV-Ersparnis ca. 20 % auf den umgewandelten Beitrag, davon 15 % als Pflichtzuschuss an den Arbeitnehmer (bei versicherungsförmigen Wegen)
  • Vollständige Absetzbarkeit der bAV-Aufwendungen als Betriebsausgaben
  • Geringverdienerförderung nach § 100 EStG — 30 % des Arbeitgeberbeitrags als Steuererstattung (bis zu 288 € pro Jahr und Mitarbeiter, ab 2027 bis 360 €)
04Im Ruhestand

Steuern und Sozialabgaben auf laufende Betriebsrenten

Was beim Einzahlen geschont wurde, wird beim Auszahlen erfasst — meist zu spürbar niedrigeren Sätzen als zur Erwerbszeit. Drei Komponenten bestimmen, was netto übrig bleibt.

Einkommensteuer

Die Betriebsrente fließt in das zu versteuernde Einkommen ein und wird zum dann geltenden Grenzsteuersatz erfasst. In den meisten Fällen liegt der Steuersatz im Rentenalter unter dem zur Erwerbszeit — das ist das eigentliche steuerliche Argument der bAV.

Sozialabgaben in der Rentenphase

  • Pflichtversicherte zahlen den vollen KV/PV-Beitrag (kein Arbeitgeberanteil)
  • KV-Freibetrag 2026: 197,75 € pro Monat — nur auf den darüber liegenden Anteil fallen KV-Beiträge an
  • Pflegeversicherung: 3,60 % (kinderlos 4,20 %), ohne Freibetrag
  • Privatversicherte: keine KV/PV-Beiträge auf Betriebsrente
05Kapitalauszahlung

Wenn die bAV als Einmalbetrag fließt

Eine Vollauszahlung ist möglich, hat aber steuerlich andere Konsequenzen als die monatliche Rente.

Bei einer Kapitalauszahlung wird der Gesamtbetrag im Jahr der Auszahlung versteuert — was in vielen Fällen zu hoher Steuerprogression führt. Für KV-Beiträge verteilen die Kassen die Auszahlung gedanklich auf 120 Monate (zehn Jahre); auf den Monatswert wird der KV-Freibetrag von 197,75 € angewendet.

Fünftelregelung

Bei Direktzusage und Unterstützungskasse kommt unter Umständen die Fünftelregelung ins Spiel: Die Kapitalauszahlung wird steuerlich fiktiv auf fünf Jahre verteilt, um die Progression zu mildern. Seit 1. Januar 2025 darf der Arbeitgeber diese Regelung allerdings nicht mehr im Lohnsteuerverfahren anwenden — sie wirkt nur noch in der persönlichen Einkommensteuererklärung.

Pflegeversicherungs-Freigrenze
Bei der Pflegeversicherung gibt es eine Freigrenze — keinen Freibetrag. Sobald die Betriebsrente die Freigrenze überschreitet, wird der gesamte Betrag PV-pflichtig, nicht nur der überschießende Anteil. Das ist ein häufig übersehener Effekt bei der Auszahlungsplanung.
06In der Steuererklärung

In welche Anlage gehört welche Auszahlung

Die bAV erscheint in der Steuererklärung meist erst zum Auszahlungszeitpunkt — und je nach Durchführungsweg in unterschiedlichen Anlagen. Eine kompakte Übersicht.

DurchführungswegAnlage in der Auszahlung
Direktversicherung, Pensionskasse, PensionsfondsAnlage R — Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und betrieblicher Altersversorgung
Netto-EigenanteileAnlage R — Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen
Unterstützungskasse, DirektzusageAnlage N — Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge

Versorgungsträger versenden jährlich Leistungsmitteilungen mit genauen Hinweisen, in welche Anlage welcher Betrag gehört. Auf KV- und PV-Beiträge zur Betriebsrente lassen sich Sonderausgaben (Anlage Vorsorgeaufwand) ansetzen.

Im Detail

Was uns Geschäftsmandanten zur Steuer regelmäßig fragen

Tauchen laufende Beiträge zur bAV überhaupt in der Steuererklärung auf?
In der Regel nein. Sie fließen schon vor Steuerabzug aus dem Bruttogehalt in den Vertrag. Steuerlich relevant wird die bAV erst in der Auszahlungsphase — dort entweder in Anlage R (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) oder in Anlage N (Direktzusage, Unterstützungskasse).
Wenn schon in der Einzahlung sozialabgabenfrei — wieso später wieder KV-Beiträge?
Das ist die spiegelbildliche Mechanik der nachgelagerten Besteuerung. Was in der Einzahlung geschont wurde, wird in der Auszahlung erfasst. Der KV-Freibetrag von 197,75 Euro pro Monat (2026) entlastet die typische Betriebsrente trotzdem spürbar.
Unter welchen Bedingungen rechnet sich eine einmalige Kapitalauszahlung?
Eher dann, wenn das sonstige Renteneinkommen niedrig ist und über Direktzusage oder Unterstützungskasse die Fünftelregelung greift. Bei den drei versicherungsförmigen Wegen verstärkt die Einmalauszahlung die Steuerprogression dagegen erheblich — die Rente trägt dort meist die bessere Netto-Bilanz.
Was passiert mit der Besteuerung bei einem Wegzug ins Ausland?
Greift in der Regel das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzland. Je nach Land ist die Auszahlung dort günstiger oder ungünstiger besteuert — eine frühzeitige Abstimmung mit Steuerberatung und Versorgungsträger ist Voraussetzung, vor allem bei Pensionszusagen mit hoher Auszahlungssumme.
Nächster Schritt

Wir klären die Steuerwirkung deiner bAV-Konzepte

Im Erstgespräch ordnen wir Einzahlungs- und Auszahlungssteuerung deiner bestehenden Verträge ein — und benennen, wo wir gemeinsam mit deinem Steuerberater nachjustieren würden.