Fragen & Antworten zum Altersvorsorgedepot
Alle Antworten zum Altersvorsorgedepot.
32 Antworten zum neuen Altersvorsorgedepot — sortiert nach Themen, durchsuchbar, ohne Versicherungs-Sprech. Quellen: BMF-FAQ (Stand 05.05.2026), ZfA und DRV.
Grundlagen
Was das Altersvorsorgedepot ist, ab wann, warum
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist die staatlich geförderte Privatvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ersetzt. Das Gesetz sieht drei Produkttypen vor: ein Depot ohne Garantie, ein kostengedeckeltes Standarddepot und ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie. Anlegbar sind Produkte aus einer gesetzlichen Positivliste — OGAW-Fonds, ETFs, Anleihenfonds; Einzelaktien und Krypto sind ausgeschlossen.
Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter die neuen Verträge ausgeben. Vorher gibt es kein Altersvorsorgedepot am Markt. Ab demselben Datum sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich.
Warum wird Riester durch das Altersvorsorgedepot abgelöst?
Die Verbreitung von Riester-Verträgen stagniert seit Jahren, ein erheblicher Teil ist nicht mehr aktiv bespart. In der politischen Begründung des Gesetzgebers werden vor allem die verpflichtende 100-Prozent-Beitragsgarantie (die Anbieter in renditeschwache Anlagen drängt), die Kostenstruktur und der enge förderberechtigte Personenkreis genannt. Die Reform setzt an diesen Punkten an — ob die neuen Regelungen ihre Ziele erreichen, wird sich erst im realen Anbietermarkt zeigen.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht das Altersvorsorgedepot?
Auf dem Altersvorsorge-Reformgesetz. Der Bundestag hat es am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026 bestätigt. Inkrafttreten der zentralen Regelungen: 1. Januar 2027. Einzelne Details — etwa das vom öffentlichen Träger angebotene Standarddepot — werden über Rechtsverordnungen konkretisiert, die teilweise noch nicht vorliegen.
Förderung & Steuer
Zulagen, Sonderausgaben, Besteuerung
Wie ist die staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot geregelt?
Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € pro Jahr — 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 € Eigenbeitrag, 25 Cent für jeden weiteren Euro bis 1.800 €. Pro Kind sind bis zu 300 € Kinderzulage vorgesehen. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Zusätzlich sind Eigenbeiträge bis 1.800 € als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzbar (Günstigerprüfung durch das Finanzamt).
Wie viel muss man mindestens einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen?
Mindestens 120 € pro Jahr (entspricht 10 € im Monat). Das gilt auch für mittelbar berechtigte Ehepartner. Unter 120 € fällt die Zulage anteilig.
Gibt es eine Obergrenze beim Einzahlen in das Altersvorsorgedepot?
Pro Jahr sind maximal 6.840 € Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag möglich. Gefördert (Zulagen + Sonderausgabenabzug) werden davon 1.800 €. Höhere Beiträge sind erlaubt, profitieren aber nicht von zusätzlicher Förderung.
Kann ein Rürup-Vertrag in das Altersvorsorgedepot überführt werden?
Nein. Rürup gehört zur Basisversorgung (1. Säule, vergleichbar mit der gesetzlichen Rentenversicherung) und ist nicht übertragbar, nicht kündbar, nicht kapitalisierbar. Eine Umwidmung in das Altersvorsorgedepot ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wie wirkt die Förderung bei kleinen Eigenbeiträgen?
Die Grundzulage ist beitragsproportional gestaffelt. Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr erhält man 50 Cent Zulage je Euro, danach 25 Cent pro Euro bis zum Förderhöchstbetrag von 1.800 €. Kleine Beiträge werden also prozentual stärker bezuschusst — der finanzielle Effekt im Einzelfall hängt von Beitrag, Kinderzahl und Steuersituation ab.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
Nachgelagerte Besteuerung — das System bleibt gegenüber Riester unverändert. Beiträge und Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei (auch Dividenden und Kursgewinne — anders als im ungeförderten ETF-Depot, wo die Teilfreistellung wirkt). In der Auszahlungsphase wird die Rente mit dem persönlichen Einkommensteuersatz nach § 22 Nr. 5 EStG versteuert; im Ruhestand liegt dieser Satz typischerweise unter dem während des Erwerbslebens. Im Einzelfall kann je nach Steuersatz und Anlagehorizont das ungeförderte ETF-Depot vorteilhafter sein — das ist Teil der Beratungs-Abwägung.
Produkte
Die drei Varianten, Standardprodukt, Anlage
In welche Anlagen darf das Altersvorsorgedepot investieren?
Das Gesetz sieht eine Positivliste vor: zugelassen sind OGAW-konforme Investmentfonds, ETFs und Anleihenfonds. Nicht zugelassen sind Direktanlagen in Einzelaktien, Kryptowährungen und Krypto-Assets sowie hochspekulative Hebelprodukte.
Welche drei Produkttypen sieht das Gesetz vor?
1) Altersvorsorgedepot ohne Garantie — vollständig kapitalmarktorientiert, keine Beitragsgarantie. 2) Standarddepot Altersvorsorge — vereinfachtes Produkt mit gesetzlich gedeckelten Effektivkosten von max. 1,0 % p. a. 3) Garantieprodukt — mit 80 % oder 100 % Beitrags- und Zulagengarantie. Anbieter sind verpflichtet, mindestens das Standardprodukt anzubieten.
Gibt es ein vom Staat angebotenes Standarddepot?
Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit, dass die Bundesregierung per Verordnung einen öffentlichen Träger mit einem Standarddepot beauftragt. Diese Verordnung liegt zum Stand 05/2026 noch nicht vor.
Welche Anlagen sind in einem Altersvorsorgedepot zugelassen?
Das Gesetz nennt eine abschließende Positivliste: OGAW-konforme Investmentfonds, ETFs und Anleihenfonds. Ausgeschlossen sind Direktanlagen in Einzelaktien, Kryptowährungen und Krypto-Assets sowie hochspekulative Hebelprodukte.
Lassen sich Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebene über das Altersvorsorgedepot absichern?
Nein. Zertifizierte Altersvorsorgeverträge dürfen unter dem neuen Recht keine BU- oder Erwerbsminderungs-Komponenten mehr enthalten. Erlaubt ist nur eine Rentengarantiezeit. Wer biometrische Absicherung benötigt, deckt sie über separate Verträge ab (BU-Versicherung, Risikoleben).
Welche Variante des Altersvorsorgedepots passt zu welcher Situation?
Das hängt vom Anlagehorizont, dem bestehenden Vorsorgemix und der individuellen Risikoneigung ab. Ein Garantieprodukt verschiebt das Marktrisiko in Richtung Kostenseite (Garantieaufbau kostet Rendite), das Depot ohne Garantie verschiebt es in Richtung Schwankungsrisiko. Das Standarddepot ist ein gesetzlich kostengedeckelter Mittelweg. Eine konkrete Zuordnung lässt sich erst nach Sichtung der eigenen Vertragslage seriös begründen.
Wer profitiert
Förderberechtigung, Selbstständige, Ehepartner
Sind Selbstständige im Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
Ja. Selbstständige mit Einkünften nach § 15 EStG (Gewerbetreibende) und Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG sind ab 2027 unmittelbar förderberechtigt — Voraussetzung ist eine abgegebene Steuererklärung. Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (z. B. Ärzte, Architekten, Anwälte) ebenfalls.
Kann ein nicht berufstätiger Ehepartner Zulagen erhalten?
Ja, über die mittelbare Förderberechtigung. Wenn ein Ehegatte unmittelbar berechtigt ist, kann der andere die Grundzulage über einen eigenen Altersvorsorgevertrag bekommen — mit mindestens 120 € Eigenbeitrag pro Jahr. Die mittelbare Zulage ist auf maximal 175 € begrenzt.
Bestands-Riester
Behalten, beitragsfrei, wechseln
Muss ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?
Nein. Bestehende Riester-Verträge stehen unter Bestandsschutz und laufen mit den bisherigen Konditionen weiter. Eine Kündigung allein wegen der Reform ist nicht erforderlich und in vielen Fällen auch nicht vorteilhaft. Wer über einen Wechsel oder eine Beitragsfreistellung nachdenkt, sollte den eigenen Vertrag mit Kosten- und Zulagenhistorie konkret prüfen lassen.
Sollte ich von Riester ins Altersvorsorgedepot wechseln?
Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Ob ein Wechsel vorteilhaft ist, hängt von der konkreten Vertragslage ab — Kosten, Restlaufzeit, bisherige Zulagenhistorie, Garantielevel und Anlagepräferenz. Mit dem Wechsel endet der Riester-Bestandsschutz endgültig; eine Rückkehr ist nicht möglich. Bevor etwas verändert wird, sollten die Konditionen des Altvertrags und der konkreten neuen Anbieter im Vergleich vorliegen — letztere veröffentlichen ihre Produkte erst zur Markteinführung.
Lassen sich Riester und Altersvorsorgedepot parallel fördern?
Nein. Wer die neue Förderung im Altersvorsorgedepot beantragt, kann gleichzeitig keinen Riester-Vertrag mehr fördern lassen — eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Der Riester-Vertrag kann beitragsfrei weitergeführt werden.
Kann das Riester-Kapital in das Altersvorsorgedepot übertragen werden?
Ab 2027 ist die Übertragung des angesparten Kapitals beim Wechsel möglich. Der Riester-Bestandsschutz endet mit dem Wechsel endgültig und lässt sich nicht zurücknehmen. Eine Übertragung lohnt nicht automatisch — sie sollte erst nach konkretem Vergleich von Kosten, Restlaufzeit, Zulagenhistorie und Anbieter-Konditionen entschieden werden.
Lässt sich neben Riester ein neues Altersvorsorgedepot abschließen?
Ja. Neben dem Altvertrag dürfen bis zu zwei weitere Altersvorsorgeverträge nach neuem Recht abgeschlossen werden. Mit dem Abschluss eines Neuvertrags wechselt man in die neue Fördersystematik — der Bestandsschutz des Riester-Altvertrags endet damit.
Was passiert mit einem ruhend gestellten Riester-Vertrag?
Ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag muss das Recht einräumen, ihn ruhen zu lassen — sowohl im Riester-Bestand als auch im neuen System. Ein ruhender Vertrag kann später bei Bedarf in das neue System überführt werden.
Auszahlung
Beginn, Form, Teilkapital, Erbfall
Wie ist die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot geregelt?
Beginn frühestens mit dem 65., spätestens mit dem 70. Lebensjahr. Drei Auszahlformen sind vorgesehen: lebenslange Leibrente, Auszahlplan (mindestens bis zum 85. Lebensjahr) oder eine Kombination. Bis zu 30 % des Kapitals dürfen zu Beginn als Einmalbetrag entnommen werden.
Wann darf die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot frühestens beginnen?
Frühestens mit dem 65., spätestens mit dem 70. Lebensjahr. Bei Riester-Altverträgen ist unter bestimmten Bedingungen ein früherer Beginn (ab 62.) möglich — beim Altersvorsorgedepot nicht.
Lässt sich ein Teil des Kapitals auf einen Schlag auszahlen?
Bis zu 30 % des angesparten Kapitals können zu Beginn der Auszahlungsphase als Einmalbetrag entnommen werden. Der restliche Betrag läuft als Leibrente, Auszahlplan oder Kombination weiter.
Wie lange läuft ein Auszahlplan mindestens?
Mindestens bis zum 85. Lebensjahr — bei Auszahlungsbeginn mit 65 also über 20 Jahre. Mit Erreichen der Mindestlaufzeit endet der Auszahlplan; das Langlebigkeitsrisiko ab diesem Zeitpunkt liegt beim Versicherten, sofern nicht eine ergänzende Leibrente kombiniert wurde.
Kann Kapital aus dem Altersvorsorgedepot für eine Immobilie entnommen werden?
Förderunschädlich entnehmen lässt sich Kapital für Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, für energetische Sanierung oder altersgerechten Umbau. Andere vorzeitige Entnahmen führen zur Rückzahlung der erhaltenen Zulagen und Steuervorteile.
Wie wird das Altersvorsorgedepot im Erbfall behandelt?
Das Kapital ist grundsätzlich vererbbar. Eine Übertragung auf den Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten ist förderunschädlich. Eine Auszahlung an andere Erben oder eine direkte Auskehrung führt zur Rückzahlung der erhaltenen Zulagen und Steuervorteile.
Wechsel & Kosten
Anbieterwechsel, Kosten, Vertragsdetails
Ist ein Anbieterwechsel innerhalb des neuen Systems möglich?
Ja. Ab dem 5. Vertragsjahr ist der Wechsel beim abgebenden Anbieter kostenfrei. Der aufnehmende Anbieter darf höchstens 150 € berechnen. Abschlusskosten werden gleichmäßig über die Ansparphase verteilt — eine Zillmerung wie unter altem Recht ist nicht zulässig.
Gibt es eine gesetzliche Kostenobergrenze im Altersvorsorgedepot?
Nur beim Standarddepot. Dort sind die durchschnittlichen jährlichen Effektivkosten auf 1,0 % gedeckelt. Beim Depot ohne Garantie und beim Garantieprodukt gibt es keinen gesetzlichen Deckel — die Kosten der konkreten Anbieter sind im Einzelfall zu prüfen.
Deine Frage ist nicht dabei?
Wenn deine Situation einen Punkt aufwirft, den die FAQ nicht trifft — schreib mir kurz oder buche einen Termin. Im Kennenlerngespräch klären wir ihn ohne Verkaufsdruck und ohne Folgeverpflichtung.
Inhalte beruhen auf der BMF-FAQ vom 05.05.2026, der ZfA-Riester-FAQ und der DRV-Pressemeldung zur Bundesratszustimmung vom 08.05.2026. Das Altersvorsorge-Reformgesetz tritt am 01.01.2027 in Kraft. Diese Seite ist keine Anlage- oder Steuerberatung im Einzelfall.