Warum einen Versicherungsmakler beauftragen?
Worin unterscheiden sich Vertreter und Makler?
Vielen Verbrauchern ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter nicht bekannt. Er entscheidet aber oft über eine objektive Beratung.
Auf dem deutschen Versicherungsmarkt findet man zu einem sehr großen Teil Vertreter. Dazu gehören auch Mitarbeiter von Strukturvertrieben, die oft Mehrfachvertreter sind.

Der deutsche Markt
Verteilung der Versicherungsvermittler
%
Vertreter
%
Makler
Der klassische Weg vom Hersteller zum Kunden
Ein Produkthersteller (in diesem Fall eine Versicherungsgesellschaft) entwickelt Produkte. Sie stellt Verkäufer (=Vertreter) ein, die die Aufgabe haben, diese Produkte an Kunden zu verkaufen. Der Verkäufer steht eindeutig im Lager des Versicherers und vertritt demnach auch dessen Interessen. Als Kunde haben Sie hier das Nachsehen, wenn Sie einen objektiven Rat benötigen. Sollte der Verkäufer kein passendes Produkt im Sortiment haben (und die Wahrscheinlichkeit ist nicht gering), kann er Ihnen keinen objektiven Rat geben, weil er dann in einen Interessenskonflikt gerät.

Wir sind Makler
Objektivität
Als Makler haben wir Zugriff auf nahezu den ganzen Markt. Ob Versicherungen, Bausparkassen, Investmentfonds oder Banken – wir sind nur einem verpflichtet: unserem Mandanten.
Ganzheitliche Betrachtung
Es ist nicht hilfreich, wenn nur einzelne Produktbereiche betrachtet werden, da die meisten Konzepte ineinander greifen. Wir betrachten den gesamten Haushalt.
Laufende Betreuung
Vermittelte Versicherungen und Finanzprodukte benötigen Betreuung: Was ist im Schadenfall zu tun? Wie ändere ich Verträge passend zu meinen Lebensumständen?
Der Versicherungsmakler
%
Unabhängigkeit*
%
Ihre Interessen*
* Anmerkung: Ihre Interessen stehen im Vordergrund. Selbstverständlich erhält ein Versicherungsmakler für die Vermittlung und Betreuung von Verträgen auch eine Vergütung (Courtage) vom Produktgeber, die in den Prämien schon einkalkuliert ist. Diese Abhängigkeit in der Vergütung wird von kritischen Stimmen — teils unsachlich — als Argument aufgeführt, nach dem ein Makler nicht im Interesse seiner Mandanten handeln würde, sondern im eigenen Interesse. Wir halten diese Diskussion schlicht für Unsinn, da eine leistungsorientierte Bezahlung die objektive Beratung nicht ausschließt. Es ist im Übrigen aber auch möglich, dass unsere Mandanten eine Honorarvergütung wählen. Sie können dabei gegen Zahlung eines Vermittlungshonorars Tarife ohne Abschlussprovision erhalten.
Der Versicherungsmakler steht im Lager des Kunden
Im sogenannten “Sachwalter-Urteil” (Aktenzeichen: IVa ZR 190/83) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass der Versicherungsmakler verpflichtet ist, individuell passende Deckungskonzepte zu besorgen und dabei eine breite Palette von Angeboten berücksichtigen muss. Der Versicherungsmakler steht also eindeutig im Lager des Kunden und ist verpflichtet, in seinem Interesse passende Lösungen zu finden. Das ist vielen Verbrauchern nicht bekannt und wirkt auf den ersten Blick wie ein nur kleiner Unterschied. Im gesamten Beratungsprozess ist es aber entscheidend. Eine ausführliche Bestandsaufnahme und Analyse Ihrer Situation ist für den Makler Pflicht. Danach erst kann er eine passende Konzeption erstellen, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Übrigens: im Januar 2016 hat der BGH ebenfalls entschieden, dass es zu den Aufgaben des Versicherungsmaklers gehört, die Verträge im Bestand auch weiter zu betreuen. Auch im Schadenfall muss ein Versicherungsmakler sachkundig beraten, für sachgerechte Schadenanzeigen sorgen und die Interessen des Mandanten bei der Abwicklung vertreten.
Schreiben Sie uns.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht