Rech­ner

Benötigter Umsatz

Du weißt, was du dir monat­lich ent­neh­men willst. Die­ser Rech­ner zeigt dir, wel­chen Brut­to­um­satz du dafür brauchst – nach Steu­ern, Gewer­be­steuer, Kran­ken­ver­si­che­rung und Betriebskosten. 
Wie viel Umsatz brauchst du wirklich? Rück­wärts­rech­nung vom Netto-Ziel zum nöti­gen Brut­to­um­satz – inkl. Ein­kom­men­steuer 2026, Gewer­be­steuer und Fixkosten.
Berech­nungs­grund­lage
Ziel & Kosten
Fix­kos­ten + freie Ver­fü­gung – alles zusammen
Steu­er­pa­ra­me­ter
Grund­ta­belle: ledig oder getrennt ver­an­lagt · Split­ting: ver­hei­ra­tet, gemein­sam veranlagt
Dort­mund: 485 %
%
NRW: 9 %
%
Hin­weis: Gilt für Ein­zel­un­ter­neh­men und Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten (nicht GmbH). Ite­ra­tive Rück­wärts­rech­nung nach §32a EStG 2026. GewSt-Anrech­nung nach §35 EStG. Soli für die meis­ten Steu­er­pflich­ti­gen weg­ge­fal­len. KV‑, RV- und KiSt-Bei­träge min­dern als Son­der­aus­ga­ben das zvE (ite­ra­tiv berech­net; Höchst­be­träge nach §10 EStG nicht geprüft). Nicht berück­sich­tigt: GewSt-Hin­zu­rech­nun­gen nach §8 GewStG (Mie­ten, Zin­sen, Lea­sing erhö­hen den Gewer­be­er­trag), Ver­lust­vor­träge, wei­tere Son­der­aus­ga­ben und außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen. Die tat­säch­li­che Steu­er­last kann abwei­chen. Keine Steuerberatungsleistung. 
Benö­tig­ter Monatsumsatz
pro Monat · im Jahr
Brut­to­um­satz Das ist der Gesamt­um­satz, den du erwirt­schaf­ten musst, damit am Ende alles bezahlt ist – Steu­ern, Betriebs­kos­ten, KV und deine pri­vate Ent­nahme. Alle ande­ren Zah­len lei­ten sich dar­aus ab.
− Betrieb­li­che Fixkosten Miete, Soft­ware, Ver­si­che­run­gen, Mar­ke­ting und alle ande­ren lau­fen­den Betriebs­aus­ga­ben wer­den hier abge­zo­gen. Sie redu­zie­ren dei­nen Gewinn – und damit direkt auch deine Steu­er­ba­sis. Auf die­sen Teil des Umsat­zes fällt keine Steuer an.
= Gewinn vor Steuern Der steu­er­li­che Gewinn ist die Grund­lage für Gewer­be­steuer und Ein­kom­men­steuer. Je höher deine Betriebs­kos­ten, desto nied­ri­ger der Gewinn – und desto weni­ger Steu­ern zahlst du.
− Gewer­be­steuer Die Gewer­be­steuer wird von dei­ner Gemeinde erho­ben und vari­iert je nach Stand­ort. In Dort­mund gilt Hebe­satz 485 %. Der Frei­be­trag von 24.500 € gilt nur für Ein­zel­un­ter­neh­men und Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten – nicht für GmbHs.
+ Anrech­nung GewSt (§ 35 EStG) Das Gesetz sieht vor, dass Selbst­stän­dige die Gewer­be­steuer nicht voll­stän­dig zusätz­lich zur Ein­kom­men­steuer zah­len. Das 4,0‑fache des Gewer­be­steu­er­mess­be­trags wird auf die ESt ange­rech­net. Bei Hebe­sät­zen bis 400 % kann das die GewSt voll­stän­dig aus­glei­chen – dar­über bleibt eine Restbelastung.
− Ein­kom­men­steuer (nach Anrechnung) ESt auf dei­nen Gewinn nach Anrech­nung der GewSt – inkl. Soli­da­ri­täts­zu­schlag (soweit fäl­lig). KV- und RV-Bei­träge wur­den vor­her als Son­der­aus­ga­ben vom zvE abge­zo­gen. Rech­ne­ri­sche ESt vor Anrech­nung: .
− Soli­da­ri­täts­zu­schlag Fällt 2026 für die meis­ten Steu­er­pflich­ti­gen nicht mehr an. Frei­grenze: 20.350 € ESt (Ein­zel­ver­an­la­gung) bzw. 40.700 € (Split­ting). Dar­über gilt eine Mil­de­rungs­zone bis zum vol­len Satz von 5,5 %.
− Kir­chen­steuer Kir­chen­steuer wird nur fäl­lig, wenn du einer steu­er­erhe­ben­den Reli­gi­ons­ge­mein­schaft ange­hörst. Sie beträgt in NRW 9 % der fest­ge­setz­ten Ein­kom­men­steuer und wird direkt ans Finanz­amt abgeführt.
− Kran­ken­ver­si­che­rung Deine Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­träge zahlst du pri­vat aus dem Netto – aber der steu­er­lich abzugs­fä­hige Anteil (Basis­schutz) min­dert vor­her dein zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men. Das spart Ein­kom­men­steuer. Bei GKV ist das in der Regel der volle Bei­trag, bei PKV nur der Basisanteil.
− Ren­ten­ver­si­che­rung Frei­wil­lige RV-Bei­träge (GRV oder Rürup) wer­den pri­vat gezahlt und min­dern als Son­der­aus­gabe das zvE – ähn­lich wie die KV.
− Netto-Ent­nahme privat Das Geld, das du dir nach allen Abzü­gen pri­vat ent­nimmst. Ob du damit Miete, Lebens­mit­tel oder Urlaub bezahlst – das ist deine Ent­schei­dung. Die­ser Betrag ent­spricht dei­ner Eingabe.
Effek­tive Steuerquote
Anteil aller Ertrag­steu­ern (GewSt + ESt + Soli + KiSt) an dei­nem Net­to­um­satz. Die Umsatz­steuer bleibt außen vor – sie wird vom Kun­den bezahlt und direkt ans Finanz­amt wei­ter­ge­lei­tet, ohne dei­nen Gewinn zu berühren.
Gesamt­be­las­tungs­quote
Steu­ern, Betriebs­kos­ten, KV und RV zusam­men – alles, was gebun­den ist, bevor du dir etwas aus­zahlst. Von jedem Euro Umsatz, den du ein­nimmst, kannst du dir % netto entnehmen.
Dein Min­dest­stun­den­satz
h
Tage
Tage
NRW: 12 Tage
Tage
Anteil fak­tu­rier­ba­rer Arbeitszeit
%
Min­dest­stun­den­satz pro fak­tu­rier­ter Stunde
Netto-Arbeits­ta­ge/­Jahr
Fak­tu­rier­bare Stunden/Jahr
Benö­tig­ter Jahresumsatz
Fak­tu­rie­rungs­quote: Du arbei­test z.B. 40 Stun­den pro Woche – aber nicht jede Stunde lässt sich in Rech­nung stel­len. Ange­bote schrei­ben, E‑Mails, Buch­hal­tung, Akquise, Wei­ter­bil­dung: Das ist Arbeits­zeit, die du leis­test, aber nicht ver­rech­nen kannst. Die Fak­tu­rie­rungs­quote gibt an, wel­cher Anteil dei­ner Arbeits­zeit tat­säch­lich fak­tu­rier­bar ist. 65 % bedeu­tet: Von 8 Arbeits­stun­den pro Tag bringst du rund 5,2 Stun­den mit Kun­den in Rech­nung. Typi­sche Werte: Bera­ter oder Free­lan­cer in lau­fen­den Pro­jek­ten 70–80 %, wer viel Akquise betreibt oder ein Team führt eher 50–60 %.

Benötigter Umsatz: Was musst du wirklich verdienen?

Viele Selbst­stän­dige den­ken in Umsatz. Dabei ist Umsatz nur der Aus­gangs­punkt – was zählt, ist das, was am Ende wirk­lich bei dir ankommt. Denn zwi­schen dei­nem Brut­to­um­satz und dei­ner monat­li­chen Netto-Ent­nahme lie­gen Gewer­be­steuer, Ein­kom­men­steuer, Kran­ken­ver­si­che­rung und Betriebs­kos­ten. Der Rech­ner auf die­ser Seite dreht die Frage um: Du gibst an, wie viel du netto ent­neh­men willst – und bekommst den dafür nöti­gen Umsatz.

Warum Umsatz und Netto nichts (direkt) miteinander zu tun haben

Ein häu­fi­ger Denk­feh­ler beim Start in die Selbst­stän­dig­keit: „Ich brau­che 4.000 Euro netto im Monat, also muss ich 4.000 Euro ver­die­nen.” Tat­säch­lich musst du je nach Situa­tion das Andert­halb­fa­che bis Dop­pelte erwirt­schaf­ten. Der Grund liegt im Zusam­men­spiel meh­re­rer Abzüge, die sich gegen­sei­tig beeinflussen.

Zunächst fal­len Betriebs­kos­ten an – Büro, Soft­ware, Ver­si­che­run­gen, Mar­ke­ting. Diese min­dern dei­nen Gewinn und damit deine Steu­er­last, kos­ten dich aber 1:1 aus dem Umsatz. Auf den ver­blei­ben­den Gewinn zahlt ein Gewer­be­trei­ben­der Gewer­be­steuer, die je nach Gemein­de­he­be­satz vari­iert. Ein Teil davon wird nach §35 EStG direkt auf die Ein­kom­men­steuer ange­rech­net, sodass es keine voll­stän­dige Dop­pel­be­las­tung gibt. Die Ein­kom­men­steuer selbst folgt einem pro­gres­si­ven Tarif: Je höher der Gewinn, desto höher der Steu­er­satz. Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­träge kom­men oben­drauf – und sind als Selbst­stän­di­ger voll­stän­dig aus dem Netto zu bezah­len, las­sen sich aber als Son­der­aus­gabe steu­er­lich absetzen.

Was der Rechner berücksichtigt

Der Rech­ner basiert auf dem Ein­kom­men­steu­er­ta­rif 2026 nach §32a EStG und arbei­tet mit einer ite­ra­ti­ven Rück­wärts­rech­nung: Er sucht den Gewinn, der nach Abzug aller Steu­ern genau die gewünschte Netto-Ent­nahme übrig lässt – und addiert anschlie­ßend die Betriebs­kos­ten zum nöti­gen Umsatz.

Kon­kret flie­ßen ein: Ein­kom­men­steuer nach aktu­el­lem Tarif 2026, Gewer­be­steuer mit varia­blem Gemein­de­he­be­satz und Frei­be­trag von 24.500 Euro, die §35-Anrech­nung mit dem gesetz­lich gel­ten­den 4,0‑fachen Mess­be­trag, Soli­da­ri­täts­zu­schlag mit den 2026 gel­ten­den Frei­gren­zen (20.350 Euro bei Ein­zel­ver­an­la­gung, 40.700 Euro bei Split­ting), Kran­ken- und Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­träge als Son­der­aus­ga­ben sowie Kir­chen­steuer optio­nal. Frei­be­ruf­ler kön­nen die Gewer­be­steuer per Toggle deak­ti­vie­ren, Ver­hei­ra­tete zwi­schen Grund- und Split­ting­ta­belle wählen.

Für wen der Rechner gedacht ist

Der Rech­ner rich­tet sich an Ein­zel­un­ter­neh­mer, Frei­be­ruf­ler und Gesell­schaf­ter von Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten, die ver­ste­hen wol­len, was hin­ter ihrem Umsatz­ziel steckt. Er ist kein Ersatz für eine Steu­er­be­ra­tung, aber ein belast­ba­res Pla­nungs­werk­zeug für die eigene Kal­ku­la­tion – beim Start in die Selbst­stän­dig­keit genauso wie bei der Über­prü­fung bestehen­der Honorarsätze.

Beim Split­ting-Tarif rech­net der Rech­ner nur mit dem Ein­kom­men des Selbst­stän­di­gen. Hat der Ehe­part­ner eige­nes Ein­kom­men, steigt das gemein­same zu ver­steu­ernde Ein­kom­men – und damit die tat­säch­li­che Steu­er­last. In die­sem Fall weist der Rech­ner die ESt zu nied­rig aus.